Ja! Papst Franziskus hat diese 2015 erlaubt. Die aktuelle Erklärung der Glaubenskongregation spricht in einer Erklärenden Note von den 1996 festgelegten Bedingungen. Diese wurden 2015 geändert. Ebenso hebt eine „Erklärende Note“ durch eine Kongregation die päpstliche Entscheidung nicht auf.
Aber davon abgesehen sah die Bruderschaft die Beichten schon vor 2015 als gültig an. Auch hier ist wichtig den aktuellen Kirchennotstand zu betrachten. Beichten werden oft nicht mehr angeboten bzw. Gläubigen wird gesagt dieses und jenes sei keine Sünde.
Das oberste Gesetz ist das Heil der Seelen. Die Kirche ersetzt zur Not eine fehlende Jurisdiktion z. B. in Todesgefahr oder im Irrtum. Ecclesia supplet („die Kirche ersetzt“). Das Kirchenrecht setzt die „Beugestrafe“, welche untersagt Sakramente zu spenden aus, wenn Gläubige sich in Todesgefahr befinden oder diese aus jedwedem gerechten Grund um die Spendung eines Sakraments bitten. (Can 1335, § 2).